Kostenlose Rechtsberatung fürFlutopfer
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte den Flutopfern wie auch den zahlreichen Helferinnen und Helfern mit rechtlichem Rat zur Seite stehen. Denn die Lage in den Hochwassergebieten ist nach wie vor dramatisch; die Betroffenen sehen sich, neben allen praktischen Problemen, auch mit zahlreichen rechtlichen Fragen konfrontiert: Wer trägt die Sanierungskosten, was übernimmt die Versicherung? Riskiere ich meinen Job, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann? Bin ich versichert, wenn ich im Krisengebiet helfe?
Aus diesem Grund bietet der DAV seit dem 22. Juli eine Telefon- und Mail-Hotline für Bürgerinnen und Bürger an: unter der Nummer 030-726152-211 oder der Mailadresse buergerhotline-hochwasser@anwaltverein.de können sich Geschädigte an den Verein wenden, der dann an passende Anwältinnen und Anwälte vermittelt. „Wir waren sehr dankbar, dass sich so viele unserer Mitglieder gemeldet haben, um eine kostenlose Orientierungsberatung für Betroffene anzubieten“, erläuterte DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge im Juli. „Niemand sollte sich in einer solchen Ausnahmesituation Gedanken machen müssen, ob er oder sie sich anwaltliche Beratung leisten kann.“
Die Telefon-Hotline ist montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geschaltet. Wer sich per Mail an den DAV wendet, sollte, so wird gebeten, das Problem kurz umreißen (oder das Rechtsgebiet nennen) und die eigenen Kontaktdaten angeben, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. So könne die Angelegenheit schnell und zielgerichtet weitergeleitet werden. Der DAV verweist darauf, dass er seit Langem die Forderung vertritt, dass Rechtsberatung zwingend in den Kanon der Humanitären Hilfsmaßnahmen aufgenommen werden muss. Das gelte für alle Katastrophensituationen, sei es durch militärische Auseinandersetzungen, sei es durch Flucht oder Naturkatastrophen [Stand bei Redaktionsschluss].
[Quelle: DAV]