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Hilfen für durch Hochwasser geschädigte Kanzleien

Hilfen für durch Hochwasser geschädigte Kanzleien

Die Hochwasserkatastrophe im Juli insb. im Westen Deutschlands hat neben zahlreichen Haus- und Wohnungsbesitzern auch viele Geschäftsleute getroffen. Darunter sind auch Rechtsanwaltskanzleien, worauf kürzlich die Rechtsanwaltskammer Koblenz hingewiesen hat. Das Schadensereignis habe, so schreibt der Präsident der RAK, in zahlreichen Kanzleien von Kollegen und Kolleginnen teilweise massive Schäden hervorgerufen; einige Kanzleien seien sogar vollständig zerstört worden. Zu einigen Kollegen habe auch Tage nach der Flut noch keinerlei Kontakt hergestellt werden können.

Gleichzeitig habe die Kammer aber auch eine Vielzahl von spendenwilligen Kolleginnen und Kollegen, die ihren solidarischen Beitrag zur Linderung der Not leisten wollten. Auch Anwaltvereine seien in diesem Sinne an die RAK herangetreten.

Die RAK Koblenz hat vor diesem Hintergrund ein Spendenkonto eingerichtet, aus dem „recht kurzfristig und in der unserem Berufsstand eigenen unbürokratischen Art und Weise“ Hilfe für die besonders betroffenen Kollegen/Kolleginnen geleistet werden soll. Ebenso hat die RAK Hamm für die in ihrem Bereich betroffenen Kollegen/Kolleginnen ein Spendenkonto errichtet:

Hinweise:

Spendenkonto der RAK Koblenz:

Sparkasse Koblenz

DE40 570 501 200 000 309 476

Verwendungszweck: Hilfe für Hochwasseropfer

Spendenkonto der RAK Hamm:

Sparkasse Münsterland-Ost

DE56 4005 0150 0000 6052 04

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

Die RAK Koblenz weist vorsorglich darauf hin, dass sie nach dem aktuellen Stand der Erkenntnis wohl nicht berechtigt sein wird, Spendenquittungen auszustellen; sie will sich allerdings bemühen, zusammen mit den zuständigen Entscheidungsträgern auf eine Lösung hinzuwirken, die eine angemessene steuerliche Behandlung der Spenden ermöglicht. Sehr hilfreich seien auch Sachspenden für die vom Hochwasser betroffenen Kollegen. Die RAK Koblenz nennt hier v.a. Laptops/PCs, Telefone und Telefonanlagen, Büromöbel sowie beA-Kartenlesegeräte.

Zugleich hat die Bundesrechtsanwaltskammer angekündigt, dass sie sich zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein entschieden hat, schnelle und unbürokratische Unterstützung zu leisten. In Kürze sollen deshalb bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Spendenfond bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte gestellt werden können. Mit der Hülfskasse, so die BRAK, sei abgestimmt, dass hierzu der im Jahre 2002 mit Spendengeldern der deutschen Anwaltschaft bei der Kasse eingerichtete Fonds verwendet werden soll. Ein Gremium – besetzt mit je drei Vertretern von BRAK und DAV – solle anhand der bei den Kammern eingegangenen Anträge Empfehlungen gegenüber der Hülfskasse aussprechen. Diese werde dann die Entscheidung über die Bewilligung von Unterstützungsleistungen satzungsgemäß in eigener Zuständigkeit treffen.

Bereits jetzt sei es möglich, staatliche Soforthilfen zu beantragen; so gewähre etwa das Land Rheinland-Pfalz Sofortzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 € gewährt (1.500 € pro Haushaltsvorstand und 500 € für jede weitere Person des Haushalts). Ein Antragsformular für diese Soforthilfen findet sich auch auf der Internetseite der betroffenen RAK Rheinland-Pfalz unter https://www.rakko.de/files/pdf/antrag-auf-inanspruchnahme-hochwasserhilfe.pdf [Stand bei Redaktionsschluss].

[Quellen: RAK Koblenz/RAK Hamm/BRAK]

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