Gesetzliche Neuregelungen
In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Neben erneuten Änderungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen sie u.a. das Staatsangehörigkeitsrecht sowie den Umwelt- und den Verbraucherschutz. Im Einzelnen:
- InfektionsschutzSeit dem 23. August gilt die sog. 3G-Regel. Danach dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zu Veranstaltungen und bestimmten Einrichtungen erhalten. Wer also z.B. nicht geimpft ist, muss stattdessen einen aktuellen Test vorlegen. Bund und Länder wollen so einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland verhindern. Betroffen sind u.a. der Zutritt zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Innengastronomie und Beherbergung, Veranstaltungen, Feste und Sport in Innenräumen sowie die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. Die Länder können jedoch hiervon teilweise abweichende Regelungen treffen.
- ArbeitsschutzNach einer Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung fällt der Impfvorgang nunmehr in die Arbeitszeit. Um die Impfquote weiter zu steigern, regelt der neue § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dass Arbeitgeber es den Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Zudem dürfen Arbeitgeber künftig bei Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes den Impf- oder Genesungsstatus ihrer Mitarbeiter berücksichtigen; dies setzt allerdings voraus, dass sie ihn kennen, denn die Auskunft über den eigenen Impfstatus ist nach wie vor freiwillig.
- StaatsangehörigkeitsrechtIm Ausland lebende Nachkommen deutscher Nationalsozialismus-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung hatten, können jetzt wieder leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das Staatsangehörigkeitsrecht schließt damit eine Lücke im Recht der Wiedereinbürgerung von NS-Opfern.
- Frauen in FührungspositionenBereits am 11. August in Kraft getreten ist eine Neuregelung, wonach bei großen börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein soll. Zwar gilt bereits seit 2016, dass diese Unternehmen sog. Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen festlegen müssen. 75 % der betroffenen Unternehmen haben jedoch bislang noch die Zielgröße Null angegeben, d.h., nach wie vor ist keine Frau in dem jeweiligen Leitungsgremium. Um hier mehr Druck auf die Firmen auszuüben, gibt es deshalb jetzt neue Berichtspflichten. Sollen dem Vorstand künftig ausschließlich Männer angehören, muss das Unternehmen dies besonders begründen.
- EU-EnergielabelBereits im März dieses Jahres begann die Umstellung des EU-Energielabels auf die neuen Verbrauchsklassen A bis Galle Produktgruppen bis 2030 auf das neue EU-Energielabel umgestellt werden.
- Online-LebensmittelhandelBereits am 10. August in Kraft getreten ist eine Neuregelung, der zufolge es künftig eine stärkere Überwachung des Lebensmittelhandels und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten im Internet geben soll. So sollen Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Sie müssen im Bedarfsfall z.B. Rückverfolgbarkeitsinformationen elektronisch binnen 24 Stunden an die zuständigen Behörden übermitteln, um die Lieferkette offenzulegen. Auch dürfen diese jetzt zu Kontrollzwecken anonym Online-Bestellungen tätigen.
- Smartphone als AusweisdokumentAb sofort ist es möglich, sich bei bestimmten Verwaltungsvorgängen mit dem Smartphone ebenso auszuweisen wie mit dem Personalausweis. Zwar gibt es den elektronischen Identitätsnachweis schon länger, etwa durch den Personalausweis mit eID-Funktion, die elD-Karte oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Auf der Basis des Online-Zugangsgesetzes ist es nun aber auch möglich, sich bei bestimmten Verwaltungsleistungen wie etwa der Fahrzeugzulassung oder der Wohnungsummeldung auch mit dem Smartphone, das allerdings bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen muss, auszuweisen. In Vorbereitung ist es, diese Ausweisfunktion für weitere Dienstleistungen wie etwa die Eröffnung eines Bankkontos zuzulassen.
[Quelle: Bundesregierung]