Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat darauf hingewiesen, dass das AG Landstuhl ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt hat, weil die Messung mit dem Messgerät Leivtex XV3 durchgeführt wurde. Bei Messungen mit diesem Gerät liege kein „auf einer Standardisierung gründender hinreichender Tatverdacht“ vor (AG Landstuhl, Beschl. v. 17.3.2021 – 2 OWi 4211 Js 2050/21).
Bereits der Messgerätehersteller habe darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen. Die Mehrzahl der durchgeführten Messungen dürfte zwar wahrscheinlich korrekt sein. Unter bestimmten Bedingungen seien aber Messfehler denkbar.
Unter diesen Umständen, so das Gericht, müsse eigentlich ein Sachverständiger den Messwert ermitteln. Die Kosten dafür stünden allerdings in keinem Verhältnis zu der Geldbuße. Zudem sei über den Messvorgang an sich zu wenig bekannt. Möglich sei allenfalls eine Plausibilitätsprüfung. Ob das Messergebnis richtig sei, könne damit aber auch nicht bestätigt werden. Das Bußgeldverfahren war daher einzustellen.
[Quelle: DAV]
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Gebührenrecht - Frage des Monats: Gebührentaktik: Wie beende ich ein Verfahren am günstigsten?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 27. März 2023 14:59
Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 15:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 2. Dezember 2022 9:01
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH