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EU-Justizbarometer 2021 vorgelegt

EU-Justizbarometer 2021 vorgelegt

Die EU-Kommission hat Anfang Juli ihr diesjähriges „EU-Justizbarometer“ vorgelegt. Der Bericht liefert einen jährlichen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Seine Ergebnisse fließen regelmäßig auch in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU ein.

Im Mittelpunkt des diesjährigen Berichts stehen die Unabhängigkeit der Justiz und die Digitalisierung der Justizsysteme. In fast der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten wurde die Unabhängigkeit der Justiz schlechter beurteilt als im Vorjahr. Vielfach werden als Gründe die Einmischung bzw. der Druck durch Regierung und Politik genannt. Das Justizbarometer 2021 enthält einige neue Indikatoren zur Unabhängigkeit der obersten nationalen Gerichte, zur Autonomie von Strafverfolgungsbehörden sowie zur Unabhängigkeit von Rechtsanwälten und Anwaltskammern.

Vor dem Hintergrund der andauernden Covid-19-Pandemie liefert das aktuelle Justizbarometer auch erstmals eine Bestandaufnahme, wie weit die Digitalisierung der Justiz in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorangeschritten ist. Hier sieht die EU-Kommission in vielen Bereichen noch Nachholbedarf. In Deutschland gebe es v.a. Defizite bei der Nutzung digitaler Technologien im Strafverfahren. Auch beim Online-Zugang der Bürger zu veröffentlichten Urteilen erreicht Deutschland lediglich einen Mittelwert. Hier bemängelt die EU-Kommission bei praktisch allen EU-Mitgliedstaaten keinen Fortschritt gegenüber den Vorjahren.

Der 76-seitige Bericht der EU-Kommission kann als PDF-Datei in der deutschen Fassung unter https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/eu-justizbarometer_2021.pdf heruntergeladen werden.

[Quelle: EU-Kommission]

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