Der Bundestag hat im März einen Gesetzentwurf zur Reform des Jugendschutzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern. Anbieter werden künftig verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren.
Die starke Nutzung des Internets und der sozialen Medien würden von den bisherigen Gesetzen zum Jugendschutz nicht mehr angemessen erfasst, heißt es in Begründung des Gesetzentwurfs. Umso wichtiger seien zeitgemäße Regelungen, die Kinder und Jugendliche vor den Risiken der digitalen Welt schützen. Zudem gelte es, die Medienkompetenz von jungen Leuten zu stärken. Kindern und Jugendlichen müsse eine möglichst unbeschwerte Teilnahme an den für sie relevanten Medien ermöglicht werden. Zudem solle Eltern, Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen selbst verstärkt Orientierung gegeben werden.
Zu diesem Zweck müssen Anbieter von Internetdiensten künftig wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen, um Kindern eine risikolose Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen. So müssen sie u.a. einen wirksamen Schutz gegen sog. Interaktionsrisiken wie Cybermobbing und Hate-Speech gewährleisten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme. Sie sollen künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst bieten. Dazu sollen Film- und Spieleplattformen ihre Angebote online künftig mit einer neuen Alterseinstufung versehen müssen; sie tritt ergänzend neben die bisher schon bekannte Altersfreigabe etwa für Spielfilme.
In organisatorischer Hinsicht wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt. Sie soll für die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten sowie für die Vernetzung aller Akteure sorgen. Zudem hat sie auch die künftige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in den Blick zu nehmen.
Die Regelungen sollen laut Bundesfamilienministerium bereits im April in Kraft treten.
[Quelle: BMFSFJ]
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