Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)kürzlich mitteilte, enthält das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis – BRAV (einsehbar unter www.rechtsanwaltsregister.org) – nun auch ein Suchfeld hinsichtlich Pflichtverteidigungen. Über ein neues Feld in der Suchmaske dieser Datenbank können damit jetzt sowohl die Justiz als auch das rechtsuchende Publikum gezielt nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
Zugleich weist die BRAK darauf hin, dass zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen entsprechenden zusätzlichen Eintrag im Verzeichnis wünschen, ihre Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, an ihre zuständige Rechtsanwaltskammer melden können. Für die Pflege der im Verzeichnis enthaltenen Daten seien ausschließlich die Rechtsanwaltskammern zuständig; nur diese könnten damit Änderungen vornehmen, nicht aber die BRAK selbst.
[Quelle: BRAK]
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