Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine neue Webseite eingerichtet, die möglichen Beschwerdeführern wertvolle Hinweise und Anleitungen für eine Menschenrechtsbeschwerde geben soll. Interessierte werden ausführlich über die Zulässigkeitsvoraussetzungen und alle Formerfordernisse informiert, und zwar in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten des Europarats, somit auch in deutscher Sprache. Erläutert wird zudem der Verfahrensgang vor dem EGMR.
Die neue Webseite enthält u.a. Erklärvideos sowie mehrere herunterladbare PDF-Dateien, etwa eine neunseitige Übersicht zur Frage, wie man eine Beschwerde einlegt und wie es danach weitergeht (https://www.echr.coe.int/Documents/Your_Application_DEU.pdf) oder einen ausführlichen 127-seitigen Leitfaden mit allen Zulässigkeitsvoraussetzungen (https://www.echr.coe.int/Documents/Admissibility_guide_DEU.pdf).
[Quelle: EGMR]
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