Änderungen bei der Körperschaftsteuer geplant
Die Bundesregierung will die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen ein Wahlrecht erhalten, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich damit künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen. Dazu hat das Bundeskabinett im April den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt (vgl. BT-Drucks 19/28656).
Auch das Umwandlungsrecht soll modernisiert werden. Dieses ermöglicht es nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der bisherige Anwendungsbereich sei jedoch auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß, begründet die Bundesregierung die Änderung.
Weiteres Ziel des Gesetzes ist es, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen sollen beseitigt werden. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen i.H.v. jährlich 470 Mio. € aus.
[Quelle: Bundesregierung]