31.10.2025
1. Zur Bestimmung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines barunterhaltspflichtigen Elternteils, der minderjährigen Kindern aus einer geschiedenen Ehe Barunterhalt schuldet und nach erneuter Eheschließung die Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse IV und nicht der günstigeren Steuerklasse III abführt. 2. Da den Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht trifft, ist der aufgrund einer Wiederheirat bestehende Steuervorteil […]






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