30.05.2023
1. Zu den Voraussetzungen der Berücksichtigung einer durch den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zu einer Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens geführt hat. An den bis zur Kündigung bestehenden Einkommensverhältnissen ist – in Form eines fingierten Einkommens – unterhaltsrechtlich nur dann festzuhalten, wenn ein schwerwiegendes und nicht nur leichtes Verschulden des Unterhaltspflichtigen an […]