21.01.2025
Strafbefehlsverfahren: Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens Die Staatsanwaltschaft ist nicht gehindert, sich nach Ablehnung des Antrags auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens durch das AG für die Durchführung des Strafbefehlsverfahrens zu entscheiden und gemäß § 407 Abs. 1 StPO den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, solange das Gericht nicht die Eröffnung nach § 203 StPO beschließt. Durch die […]










