21.01.2025
1. Zwischen den Straftatbeständen des KCanG und denen des BtMG besteht eine tatbestandliche Verwandtschaft dergestalt, dass eine Fehlvorstellung des Gehilfen über die Substanz, deren Umgangs wegen sich der Haupttäter strafbar macht, nicht zum Entfallen des Gehilfenvorsatzes führt. 2. Stellt sich der Gehilfe irrig vor, der Haupttäter handle mit Cannabis anstelle von vom BtMG erfassten Substanzen, […]