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C. beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App

Ilona CosackFachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare

beA-Webanwendung:

Am 12.12.2024 wurde das beA-Update auf die Version 3.30 installiert. In dieser Version gab es in der beA-Webanwendung keine funktionalen Änderungen; es wurden lediglich Fehler behoben.

beA-App:

Bei der beA-App kann man nun ein eEB abgeben oder ablehnen:

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Lehnt man das eEB ab, muss man wie in der beA-Webanwendung einen Ablehnungsgrund auswählen. Gibt man das eEB ab, so erscheint ein Datumsfenster mit vorgeblendetem Tagesdatum:

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Bestätigt man das Datum und scrollt dann etwas nach oben, kann man rechts oben die Nachricht absenden. Danach erhält man eine Bestätigungsinformation:

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Das Zustelldatum wird angezeigt:

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Die enthaltene xjustiz_nachricht.xml enthält lediglich die maschinenlesbare Datei, so dass es sich empfiehlt, in der beA-Webanwendung den Export durchzuführen, um das Datum der Abgabe des eEB zu dokumentieren (vgl. Cosack, beA-Rechtsprechung, Rn 67, Nr. 3 BGH, Beschl. v. 29.5.2024 – I ZB 84/23 in dieser E-Broschüre).

Die Anforderung, Abgabe oder Ablehnung ist im Posteingang der beA-App ersichtlich:

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Senden von Nachrichtenentwürfen:

Nachrichtenentwürfe, die vorher in der beA-Webanwendung oder über eine Kanzleisoftware (KSW) erstellt und im beA gespeichert wurden, können jetzt über die beA-App versendet werden.

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Praxishinweis:

Prüfen Sie vor dem Versand, ob die richtigen Anhänge dabei sind. Und legen Sie Regeln fest, damit der Export von gesendeten Nachrichten erfolgt. In der beA-App sind die Möglichkeiten noch begrenzt. Neue Nachrichtenentwürfe oder die Ergänzung von Entwürfen sind in der beA-App derzeit noch nicht möglich.

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