Seit dem 6.12.2024 ist eine Kommunikation mit den Finanzämtern über das beA nicht mehr zulässig.
Durch § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“
wurde der Wunsch der Finanzverwaltung, die Korrespondenz nicht mehr über beA, beSt und beBPo sondern über ELSTER zu führen, wahr.
Eigentlich als „Versehen“ bezeichnet, sollte der Passus im Jahressteuergesetz im November wieder gestrichen werden. Nach dem Aus der Ampelkoalition kam es nicht mehr zu einer Änderung. Auch die von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen AnwaltVerein eingebrachte Resolution konnte nichts bewirken. Dr. Marcus Wollweber, Partner von Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB brachte es bei LinkedIn auf den Punkt:
„Dieser andere sichere Übermittlungsweg soll Elster sein. Wer sich als Anwalt/Anwältin schon einmal mit den störrischen, im Umfang begrenzten Einsatzmöglichkeiten von Elster beschäftigt hat, in der die Schreiben und der Inhalt in zwanghaft vorgegebene Formulare gepresst werden sollen, muss verzweifeln. Die Elster Applikation ist im Übrigen überhaupt nicht mit Schnittstellen in die gängigen Anwalt-Softwareangebote eingepflegt. Überdies gehen die Finanzämter derzeit auch noch dazu über, das gute alte Fax abzuschaffen. Die Reise ins digitale Absurdistan setzt sich fort. Gegenüber Gerichten müssen wir aus der Anwaltschaft per beA korrespondieren. Um sicher und beweisbar Schreiben an das Finanzamt zu schicken, werden wir, wenn zukünftig flächendeckend das Telefax abgeschafft ist, gezwungen sein, als weiteres System Elster zu verwenden, das für die anwaltliche Nutzung nicht designt ist. Einmal mehr bemerkenswert ist schließlich, wie spät und mit welchen kurzen Stellungnahmemöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren von weniger als einer Woche diese gesetzliche Änderung über die Hintertür Eingang gefunden hat. Ein Schelm, wer Böses denkt.“