beA-Webanwendung:
Am 12.12.2024 wurde das beA-Update auf die Version 3.30 installiert. In dieser Version gab es in der beA-Webanwendung keine funktionalen Änderungen; es wurden lediglich Fehler behoben.
beA-App:
Bei der beA-App kann man nun ein eEB abgeben oder ablehnen:

Lehnt man das eEB ab, muss man wie in der beA-Webanwendung einen Ablehnungsgrund auswählen. Gibt man das eEB ab, so erscheint ein Datumsfenster mit vorgeblendetem Tagesdatum:

Bestätigt man das Datum und scrollt dann etwas nach oben, kann man rechts oben die Nachricht absenden. Danach erhält man eine Bestätigungsinformation:

Das Zustelldatum wird angezeigt:

Die enthaltene xjustiz_nachricht.xml enthält lediglich die maschinenlesbare Datei, so dass es sich empfiehlt, in der beA-Webanwendung den Export durchzuführen, um das Datum der Abgabe des eEB zu dokumentieren (vgl. Cosack, beA-Rechtsprechung, Rn 67, Nr. 3 BGH, Beschl. v. 29.5.2024 – I ZB 84/23 in dieser E-Broschüre).
Die Anforderung, Abgabe oder Ablehnung ist im Posteingang der beA-App ersichtlich:

Senden von Nachrichtenentwürfen:
Nachrichtenentwürfe, die vorher in der beA-Webanwendung oder über eine Kanzleisoftware (KSW) erstellt und im beA gespeichert wurden, können jetzt über die beA-App versendet werden.

Praxishinweis:
Prüfen Sie vor dem Versand, ob die richtigen Anhänge dabei sind. Und legen Sie Regeln fest, damit der Export von gesendeten Nachrichten erfolgt. In der beA-App sind die Möglichkeiten noch begrenzt. Neue Nachrichtenentwürfe oder die Ergänzung von Entwürfen sind in der beA-App derzeit noch nicht möglich.