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E. beA-Nutzungspflicht beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

Ilona CosackFachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare

Seit 1.2.2025 gilt die beA-Nutzungspflicht des § 55d VwGO für die Einreichung beim VerfGHG Baden-Württemberg.

Bereits seit dem 1.7.2021 ist der Elektronische Rechtsverkehr mit dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eröffnet. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (vorbildlich mit Angabe der SAFE-ID auf der Website) seit dem 1.1.2022, in Bremen seit dem 19.12.22 und in Rheinland-Pfalz seit dem 31.12.2022.

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