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F. Eckpunktepapier zur elektronischen Gesetzgebung

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Derzeit werden Rechtsetzungsverfahren uneinheitlich durch IT unterstützt, unter Einsatz vieler verschiedener Softwarelösungen. Um dies zu ändern und damit für eine effektivere und transparentere Gesetzgebungsarbeit sorgen, wurde jetzt ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Danach soll im Rahmen der „Dienstekonsolidierung Bund“ mit der IT-Maßnahme „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes“ das Rechtsetzungsverfahren des Bundes „vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel abgebildet“ werden.

Die einheitliche Nutzung durch die Bundesministerien soll nach Angaben der Bundesregierung beginnen, wenn die „erforderliche Funktionsreife“ erreicht ist. Die einheitliche Nutzung soll für die Funktionsbereiche Haus- und Ressortabstimmung, Übergabe an das Planungs- und Kabinettsverwaltungsprogramm, Editor sowie Übergabe für die elektronische Verkündung in Kraft treten. Diese sollen nach einer Übergangsphase von 12 bis 18 Monaten von der Bundesregierung einheitlich genutzt werden. Die einheitliche Nutzung beginnt voraussichtlich im Januar bzw. Juli 2027. Einzelne Anwendungen des E-Rechts sollen bereits während der Entwicklungsphase produktiv für die tägliche Arbeit genutzt werden können. Die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit von E-Recht wird in regelmäßigen Abständen durch das ITZBund überprüft und sichergestellt.

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