Der am 2.2.2021 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg veranstaltete und online durchgeführte bundesweite Zivilrichtertag behandelte das jetzt fertiggestellte Diskussionspapier der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“. https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/nuernberg/diskussionspapier_ag_modernisierung.pdf
Über den Zwischenbericht hatten wir bereits in der Ausgabe 4/2020 berichtet. Die Beratungen konnten über einen Livestream im Internet verfolgt werden.
So soll der elektronische Zugang zur Ziviljustiz auch für Privatpersonen erleichtert werden. Dagegen soll das Telefax als alte Technik „perspektivisch“ abgeschafft werden. Für massenhaft auftretende Streitigkeiten soll ein „Beschleunigtes Online-Verfahren“ eingeführt werden. Insgesamt ist eine Bündelung der Angebote der elektronischen Justiz (wie zum Beispiel des Online-Mahnverfahrens oder der vorgesehenen „virtuelle Rechtsantragsstelle“) unter dem Dach eines Justizportals geplant. Das Kostenfestsetzungsverfahren soll in einfach gelagerten Fällen sogar automatisiert ablaufen können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem strukturierten Zivilprozess – ein Anliegen, das von der Anwaltschaft mit gemischten Gefühlen betrachtet wird. Der heute übliche Austausch von Schriftsätzen – aus denen das Gericht dann den Sachverhalt rekonstruieren muss – soll durch eine strukturierte, in der Regel chronologische Darstellung des Sachverhalts durch die Parteien im Rahmen eines „Basisdokuments“ ersetzt werden. Einigkeit bestand, dass hier intensiver Gesprächsbedarf angezeigt ist. Man kann gespannt sein, wie es hier konkret weitergeht.
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