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D. Weitere Informationen

I. Zwischenbericht Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“

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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben auf ihrer 71. Jahrestagung im Mai 2019 die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ unter Vorsitz des Präsidenten des OLG Nürnberg,Thomas Dickerteingesetzt, die jetzt ihren Zwischenbericht vorgelegt hat. Darin werden weitreichende Änderungen vorgeschlagen, um Gerichtsverfahren bürgerfreundlicher und effizienter zu machen und auch auf technische Entwicklungen zu reagieren.

Die bisherigen Überlegungen betreffen einen erleichterten elektronischen Zugang der Bürger zur Ziviljustiz durch einen bundesweit einheitlichen elektronischen Bürgerzugang in Form eines Online-Portals, um über diese Plattform Anträge zu stellen und bestimmte Verfahren zu führen. Vorgeschlagen werden auch „virtuelle Rechtsantragstellen“, die per Videokonferenz mit den Bürgern kommunizieren.

Beim bisher ausschließlich personenbezogenen beA wird die Einführung eines Kanzleipostfachs ebenso verlangt wie der Ersatz des elektronischen Empfangsbekenntnisses durch eine automatisierte Eingangsbestätigung mit einer Zustellungsfiktion. Auch wird die Forderung nach der Abschaffung des Telefax als Übermittlungsweg erhoben.

Zusätzlich soll der Rechtsrahmen für einen elektronischen Nachrichtenraum geschaffen werden „für eine schnellere und zeitgemäße Kommunikation zwischen Gericht und von ihm einbezogenen Prozessbeteiligten“ , um in erster Linie dem formlosen Austausch elektronischer Nachrichten mit Rechtsanwälten und weiteren Verfahrensbeteiligten zu dienen, etwa für Terminabsprachen und -verlegungen oder den Austausch von Vergleichsvorschlägen.

Vorgeschlagen werden auch zentrale Online-Gerichte mit für die Klägerseite freiwilligen beschleunigten Online-Verfahren für Streitwerte bis 5.000 EUR, also einem formularbasierten Verfahren, das in der Regel vollständig im Wege elektronischer Kommunikation geführt wird. Eine mündliche Verhandlung soll nur ausnahmsweise und dann als Video- bzw. Telefonkonferenz stattfinden. Auch Beweise sollen im Rahmen einer Videoverhandlung erhoben werden.

Die Forderung nach einer Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens unter den Bedingungen elektronischer Aktenführung in einem gemeinsamen elektronischen Dokument („Basisdokument“) wird ebenfalls erhoben.

Auch soll die Möglichkeit einer „virtuellen Verhandlung“ per Videokonferenz geschaffen werden, bei der sich auch das Gericht nicht im Sitzungssaal aufhalten muss. Die Verhandlung soll für die Öffentlichkeit zeitgleich in einen vom Gericht bestimmten Raum in Bild und Ton übertragen werden.

Ebenfalls wird für eine Anpassung des Beweisrechts an elektronische Dokumente plädiert, um die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben. Im Weg des Urkundenbeweises können in einem elektronischen Urkundenarchiv niedergelegte Urkunden verwertet werden. Zudem kann ein solches Archiv auch als gerichtliches Titelregister für die Zwangsvollstreckung genutzt werden. Automatisierte Entscheidungen und den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Zivilprozess soll im Kostenfestsetzungsverfahren erprobt werden.

II. Unionspolitiker fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität

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Zwei Rechts- und Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern in einem Eckpunktepapier zum Digitalstrafrecht eine entschiedenere Bekämpfung der Kriminalität im Internet. Darin wird unter anderem ein neuer Straftatbestand verlangt für das Betreiben von Online-Handelsplattformen etwa zum Angebot verbotener Waffen im Darknet dem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets. Für Opfer von Cybermobbing brauche es eine zentrale Anlaufstelle und einen eigenen Straftatbestand, um insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass der erreichte umfassende Datenschutz von Straftätern nicht als umfassender Täterschutz missbraucht werden kann.

Es müsse zudem eine Auskunftspflicht der Post zu Lieferungen von im Darknet bestellten illegalen Waren wie Drogen oder Falschgeld geben – und zwar schon vor der Ein- oder Auslieferung. Benötigt werde auch eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Cybermobbing, um insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen.

III. Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW

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Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat im August beschlossen, eine „Koordinierungsstelle für Cybersicherheit Nordrhein-Westfalen“ in der neuen Digitalabteilung des Innenministeriums einzurichten. Als zentrale Servicestelle der Landesregierung soll sie in Zukunft dazu beitragen, die Cybersicherheit im Land stetig zu erhöhen.

Ziel sei es, sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke und Krankenhäuser besser vor dem Risiko von Cyberangriffen zu schützen. In der Koordinierungsstelle sollen relevante Daten und Informationen für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen gebündelt und weitergeleitet werden. Außerdem ist die neue Einrichtung dafür zuständig, den Kontakt zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu halten.

IV. Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes

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Das Bundesinnenministerium hat jetzt den Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) der Öffentlichkeit vorgelegt. Kern des Gesetzes ist es, eine Identifikationsnummer in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern einzuführen. So sollen zur Förderung des e-Governments die in der öffentlichen Verwaltung geführten Register modernisiert und zusammengeführt werden. Erreichen will man damit, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Geplant ist, dazu auf die Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer aufzusetzen und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente zu ergänzen. Bürger müssen dann nicht mehr bei jeder Behörde immer wieder die gleichen Unterlagen mitführen, z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.

Wie zu erwarten war hat der Entwurf bereits erhebliche Kritik von Seiten Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hervorgerufen.

V. Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere

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Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt, der einer Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts dienen und einen der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umsetzen soll.

Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, sind derzeit in einer Urkunde verbrieft, wobei die Papierurkunde als Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände dient und dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung trägt. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie. Die Anpassung des Rechtsrahmens an diese neue Technologie soll auch der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes dienen.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Einfuehrung_elektr_Wertpapiere.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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