Autor*in: Aus: Infobrief Strafrechtsreport StRR, Hrsg. Detlef Burhoff, Rechtsanwalt, Richter am OLG a.D., Leer/Augsburg
Juli 01, 2020
Pflichtverteidiger: nachträgliche Bestellung

beim ZAP-Verlag mobilfähig sind und Strafrechtler in diesen im Verfahren endlich StRR-Kompakt
Haben bei Antragstellung alle Voraussetzungen für die Bestellung des Pflichtverteidigers vorgelegen, kann der Pflichtverteidiger auch dann noch bestellt werden, wenn das Verfahren eingestellt worden ist.
LG Aurich, Beschl. v. 5.5.2020 – 12 Qs 78/20