Autor*in: Aus: Infobrief Strafrechtsreport StRR, Hrsg. Detlef Burhoff, Rechtsanwalt, Richter am OLG a.D., Leer/Augsburg
Juli 01, 2020
Pflichtverteidiger: Bestellung eines Sicherungsverteidigers

beim ZAP-Verlag mobilfähig sind und Strafrechtler in diesen im Verfahren endlich StRR-Kompakt
Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist nach § 144 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 StPO auch in den Fällen statthaft, in denen die erstmalige Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (Sicherungsverteidigers) abgelehnt wurde.
OLG Hamm, Beschl. v. 5.5.2020 – 4 Ws 94/20